Wie in jedem Jahr kommt es auch in diesem wieder zu den Nebenkosten-Abrechnungen. Jeder Mieter sieht dem mit Schrecken entgegen, besonders wenn es um die Heizkosten geht. Doch hier ist das Gesetz auf der Seite der Mieter, denn die Vermieter sind nicht berechtigt, dem Mieter einfach Abschlagszahlungen aufzuerlegen, welche im Voraus an den Versorger gezahlt werden müssen. Das hat bereits im Jahr 2012 der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass eine Berechnung anhand von Vorauszahlungen zu Ungerechtigkeiten führen kann. Denn dafür würde nicht der aktuelle Verbrauch herangezogen, sondern der des Vorjahres. (Az.: VIII ZR 156/11)
Der Richter Wolfgang Ball erklärte bei der Urteilsverkündung, dass der Mieter welcher in einem strengen Winter in einer Wohnung wohnt, dann unter Umständen die Kosten für einen milden Winter zahlen würde oder halt umgekehrt.
Weiterlesen