Ein Blitzableiter ist keine Pflicht, kann im Versicherungsfall jedoch von Bedeutung werden, doch nur ein Blitzableiter genügt nicht, denn gerade bei einem Sommergewitter haben die Versicherungsgesellschaften oft Schäden in Millionenhöhe zu begleichen.
Der Blitzableiter besteht in der Regel aus zwei Komponenten, dem Äußeren und dem Inneren Blitzschutz. Der Äußere fängt den Blitz und leitet ihn in die Erde, der Innere sorgt dafür, dass es nicht zu gefährlichen Unterschieden bei der Spannung kommen kann. Spannungsunterschiede verursachen im Haus große Schäden, denn sie führen dazu, dass elektrische Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind.
Als Blitzableiter wird der Blitzschutz betitelt, der aus einem acht Millimeter dicken Draht aus Aluminium oder Stahl besteht. Ein Blitzschutz sollte immer vom Dach eines Hauses bis in die Erde führen, damit er auch geerdet ist, ansonsten nützt der Blitzschutz wenig. Viele Häuser haben gar keinen Blitzschutz, da er nicht Pflicht ist und eine nachträgliche Installierung mit hohen Kosten verbunden ist, wenigstens 2500 Euro müssen grob geschätzt investiert werden.
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