Wie in jedem Jahr kommt es auch in diesem wieder zu den Nebenkosten-Abrechnungen. Jeder Mieter sieht dem mit Schrecken entgegen, besonders wenn es um die Heizkosten geht. Doch hier ist das Gesetz auf der Seite der Mieter, denn die Vermieter sind nicht berechtigt, dem Mieter einfach Abschlagszahlungen aufzuerlegen, welche im Voraus an den Versorger gezahlt werden müssen. Das hat bereits im Jahr 2012 der Bundesgerichtshof entschieden. Die Karlsruher Richter sind der Ansicht, dass eine Berechnung anhand von Vorauszahlungen zu Ungerechtigkeiten führen kann. Denn dafür würde nicht der aktuelle Verbrauch herangezogen, sondern der des Vorjahres. (Az.: VIII ZR 156/11)
Der Richter Wolfgang Ball erklärte bei der Urteilsverkündung, dass der Mieter welcher in einem strengen Winter in einer Wohnung wohnt, dann unter Umständen die Kosten für einen milden Winter zahlen würde oder halt umgekehrt.
Der Verbrauch ist exakt abzurechnen
Nur die Kosten, die tatsächlich angefallen sind, bzw. nur die Kosten der Brennstoffe, die verbraucht wurden, dürfen nach der Heizkostenverordnung von dem Vermieter abgerechnet werden. Die Berechnung anhand einer Vorauszahlung wird dem nicht gerecht. Des Weiteren soll die Heizkostenverordnung auch dazu führen, dass sparsamer mit der Energie umgegangen wird.
Zu diesem Urteil kam es, als eine Mieterin aus Hessen sich gegen ihre Heizkosten-Nachzahlung von 3000 Euro geweigert hatte. Der BGH hat den Fall zurück an das Landgericht Frankfurt am Main zurückgewiesen. Dort musste die Vermieterin dann eine genaue Aufrechnung bzw. eine korrekte Abrechnung vorlegen, welche dem tatsächlichen Verbrauch entsprach. Der Vorsitzende Richter sagte, wenn das nicht möglich sei, dann müsste der Verbrauch notfalls geschätzt werden für den konkreten Zeitraum. Weiter sagte der Richter, das die Energieunternehmen dazu in der Lage sind, eine solche Schätzung vorzunehmen. Der BGH entschied, dass eine pauschale Kürzung von 15% der Gesamtsumme die „falsche“ Abrechnung nicht verbessern könne.
Jährlich sind Millionen Mieter betroffen
Durch das Urteil des BGH sieht der Deutsche Mieterbund die Rechte der Mieter gestärkt, doch der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sind der Meinung, das die Abrechnungen dadurch nur komplizierter werden. Der GdW ist der Meinung das die Vorschriften zur Nebenkosten-Abrechnung für Mieter und Vermieter vereinfacht und interessengerecht erstellt werden müssten.